Eine neue Bestimmung in Artikel 93 der Straßenverkehrsordnung in Italien sorgt bei vielen Autofahrern für Konfusionen.

Ende 2018 trat in Italien eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes in Kraft, die unter bestimmten Bedingungen auch für deutsche Autobesitzer Bedeutung hat. Dies ist vor allem bei Langzeitaufenthalten der Fall. Wer die Neuregelung ignoriert, riskiert großen Ärger mit den italienischen Behörden. Da diese Regelung in Italien noch sehr neu ist, gibt es weder eine einheitliche Behörden- und Rechtspraxis, noch Rechtsprechung zum Thema Straßenverkehrsordnung in Italien.

Nach den neuen Bestimmungen des italienischen Straßenverkehrsgesetzes (Codice della strada) müssen in Italien wohnhafte Personen innerhalb von zwei Monaten das im Ausland zugelassene Kraftfahrzeug auf ein italienisches Kennzeichen ummelden. Dies betrifft nicht nur italienische Staatsbürger, sondern alle Personen, die in Italien ansässig sind, d.h. dort ihren Hauptwohnsitz haben. sole_trennlinie

Weil in Italien so viele Personen mit ausländischen Kfz-Kennzeichen unterwegs sind, hat der Staat nun drastisch durchgegriffen.

Autofahren mit ausländischem Kennzeichen ist  für alle untersagt, die mehr als 60 Tage im Land ansässig sind. Die Neuerungen der Straßenverkehrsordnung in Italien Norm 93 Abs. 1, kann für Ausländer, die ununterbrochen länger als 60 Tage in Italien sind oder in Italien einen Wohnsitz haben, zu Schwierigkeiten führen. Auslöser ist das vom italienischen Gesetzgeber erlassene „Sicherheitsdekret“ vom 4. Dezember 2018.

Keine Probleme haben natürlich Reisende, die sich für einen Urlaub in Italien aufhalten oder durch Italien durchfahren. Wer aber zum Beispiel ein Feriendomizil in Italien hat und sein Auto gemietet, geleast oder geliehen hat oder sein eigenes Fahrzeug einem italienischen Staatsbürger leiht, muss mit der Sicherstellung des Fahrzeugs rechnen.

Von der Regelung explizit ausgenommen sind Leasingfahrzeuge oder Firmenwagen von Unternehmen, ohne Sitz bzw. Zweitsitz in Italien.

Zudem sind in der Straßenverkehrsordnung in Italien Fahrzeuge ausgenommen, die im Rahmen eines Leihvertrages an Personen aufgrund eines Arbeitsverhältnisses mit einem ausländischen Unternehmen verliehen werden. Hier muss dann aber ein amtlich beglaubigtes Dokument mitgeführt werden, aus dem Titel und Dauer der Verfügbarkeit des Fahrzeugs hervorgehen.
Alle anderen Betroffenen müssen für ihr Fahrzeug künftig ein italienisches Kennzeichen beantragen.

Wer trotz der neuen Bestimmung weiterhin mit einem ausländischen Kennzeichen unterwegs ist, dem drohen künftig Strafen von 498,40 bis 2.848 Euro. Außerdem kann das Auto beschlagnahmt werden. Wer dann immer noch nicht sein Auto in Italien registrieren lässt oder die Ausfuhr ins Ausland beantragt, verliert gar das Eigentumsrecht am Fahrzeug. sole_trennlinie

Wenn Sie Ihr Auto nicht in Italien angemeldet haben, dürfen Sie es an niemanden mit Wohnsitz in diesem Land verleihen oder vermieten.

In Italien ansässige Personen dürfen Ihr Auto nur fahren, wenn Sie mit im Auto sitzen. Sie dürfen Ihr Auto jedoch Freunden oder Verwandten leihen, die bei Ihnen zu Besuch sind und keinen ständigen Wohnsitz in Italien haben.

Weitere Regeln für den Straßenverkehr in Italien