Eine neue Bestimmung in Artikel 93 der Straßenverkehrsordnung in Italien sorgt bei vielen Autofahrern für Konfusionen.

Ende 2018 trat in Italien eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes in Kraft, die unter bestimmten Bedingungen auch für deutsche Autobesitzer Bedeutung hat. Dies ist vor allem bei Langzeitaufenthalten der Fall. Wer die Neuregelung ignoriert, riskiert großen Ärger mit den italienischen Behörden. Da diese Regelung in Italien noch sehr neu ist, gibt es weder eine einheitliche Behörden- und Rechtspraxis, noch Rechtsprechung zum Thema Straßenverkehrsordnung in Italien.

Nach den neuen Bestimmungen des italienischen Straßenverkehrsgesetzes (Codice della strada) müssen in Italien wohnhafte Personen innerhalb von zwei Monaten das im Ausland zugelassene Kraftfahrzeug auf ein italienisches Kennzeichen ummelden. Dies betrifft nicht nur italienische Staatsbürger, sondern alle Personen, die in Italien ansässig sind, d.h. dort ihren Hauptwohnsitz haben. (mehr …)