Fluggastrechte: Wenn es Ärger mit dem Flug gab
In der EU sind die Fluggastrechte geschützt.
Flugverspätungen und -ausfälle sind leider keine Seltenheit und dann meist für die Flugreisenden mit vielen Unannehmlichkeiten verbunden.
Zum Schutz der Flugpassagiere wurden deshalb in der EU Schutzrechte erlassen. Die Fluggastrechte Verordnung EG 261/2004 bietet Flugreisenden einen besonderen Schutz.
Ihr Flug muss entweder innerhalb der EU gestartet oder gelandet sein, oder die Airline hat einen Sitz innerhalb der EU. Dann haben Sie laut der Verordnung für Fluggastrechte einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung. (mehr …)

