In der EU sind die Fluggastrechte geschützt.

Flugverspätungen und -ausfälle sind leider keine Seltenheit und dann meist für die Flugreisenden mit vielen Unannehmlichkeiten verbunden.
Zum Schutz der Flugpassagiere wurden deshalb in der EU Schutzrechte erlassen. Die Fluggastrechte Verordnung EG 261/2004  bietet Flugreisenden einen besonderen Schutz.

Ihr Flug muss entweder innerhalb der EU gestartet oder gelandet sein, oder die Airline hat einen Sitz innerhalb der EU. Dann haben Sie laut der Verordnung für Fluggastrechte einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Nämlich, wenn Ihr Flug mit einer Verspätung von mindestens drei Stunden am Zielort gelandet oder gar ganz gestrichen wurden. Im Falle eines gestrichenen Fluges sind außerdem die Zeiten Ihres Ersatzfluges von Bedeutung, sowie der Zeitpunkt zu dem Sie über die Annullierung unterrichtet worden sind. Generell haben Sie einen Anspruch auf Entschädigung, wenn Sie wenn Sie weniger als 14 Tage vorder geplanten Abflugzeit über den annullierten Flug informiert worden sind.

sole_trennlinieDie Höhe der Entschädigung

Die Höhe der Entschädigung richtet sich dabei nicht nach dem Ticketpreis
sondern nach zurückgelegter Flugdistanz!

So ergibt sich folgende Staffelung, Entschädigung pro Person:
auf Kurzstrecken bis 1.500 km: 250 € .
bei Mittelstrecken bis 3.500 km: 400 €.
Langstrecken ab 3.500 km: 600 €.

sole_trennlinieIhre Rechte am Flughafen

Bei Problemen mit Ihrem Flug sollten Sie sich stets an den Schalter der
jeweiligen Airline begeben. Die Fluggesellschaften müssen Sie informieren und versuchen das vorliegende Flugproblem zu lösen, sodass Sie
ohne große Umstände am Ziel angelangen.
Bereits am Flughafen haben Sie ab einer Flugverspätung von mehr als zwei
Stunden zudem auch Anspruch auf sogenannte Betreuungsleistungen.

Im Detail bedeutet das, die Airline muss Ihnen Verpflegung in einem angemessenen Verhältnis zu Ihrer Wartezeit zur Verfügung stellen.

Bei mehr  als fünf Stunden Flugverspätung, haben Sie
zusätzlich das Recht den Flug zu stornieren und die Kosten des Tickets
zurückzufordern. Bei einem verpassten Anschlussflug können Sie einen
Rücktransport zum ersten Abflugort fordern.
Sollte Ihr Ersatzflug bei einem gestrichenen Flug erst am nächsten Tag
stattfinden muss Ihnen eine Hotelunterbringung auf die Kosten der
Fluggesellschaft gestellt werden. Auch der Transport zwischen Unterkunft
und Flughafen muss von der Airline bezahlt werden.

sole_trennlinieWas tun, wenn Ihre Fluggesellschaft auf Ihre Forderungen nicht reagiert?

Nehmen Sie Kontakt auf mit Aviclaim!
Aviclaim ist ein Fluggastrechte-Portal, das Ihnen bei der erfolgreichen
Durchsetzung Ihrer Forderung zur Seite steht. Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie einen Anspruch auf Entschädigung haben oder wie genau Sie diese geltend machen, steht Ihnen Aviclaim mit viel Erfahrung zur Seite. Aviclaim prüft kostenlos und unverbindlich Ihren Flug. Besteht ein Entschädigungsanspruch, können Sie die Experten von Aviclaim mit der
Forderung Ihrer Entschädigung beauftragen. Lediglich im Erfolgsfall behält
Aviclaim eine Erfolgsprämie i. H. v. 25% (exkl. USt. Niederlande) ein.