Neue Vorschrift für Hundehalter in Italien ab April 2009.

Laut Mailänder „Corriere della Sera“ gibt es exakte Vorschriften  darüber, wie die Leine beschaffen sein muss:

Die Hundeleine darf nicht länger als eineinhalb Meter sein. Ausziehbare Leinen müssen blockierbar sein, um die festgelegte Länge zu ermöglichen.
Nach einem Erlass der Regierung in Rom gilt  in Parks und Städten die Leinenpflicht.

Außerdem gibt es eine indirekte Maulkorbpflicht. Der Hund muss den Maulkorb zwar nicht tragen, aber jeder Hundehalter sollte ihn griffbereit dabei haben. Ziel der Maßnahmen ist es, das Risiko von Hundeangriffen auf Menschen und andere Tiere zu verringern.

Kommt es zu  Zwischenfällen, trägt der anwesende (?!)  Hundehalter die volle Verantwortung. Auch zum Beseitigen des Hundekots sind die Hundehalter  in Italien zukünftig verpflichtet. Über Kontrolle und die Höhe evtl. Geldstrafen gibt es noch keine genauen Informationen.

Meine Meinung: gute Idee – vor allem die Entfernung der Hundehaufen. Würde mich freuen, wenn das auch in Deutschland Pflicht werden würde.
In der Schweiz ist das schon lange kein Thema mehr. Niemand kommt es dort in den Sinn, die Hinterlassenschaften seines Tieres anderen im Weg liegen zu lassen.

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