Hundehaftpflicht und Einreisebestimmungen für Italien mit dem Haustier

Einreise in EU-Mitgliedsstaaten

Nicht nur Menschen müssen bei der Einreise in ein fremdes Land ihren Ausweis parat halten, auch Hunde müssen ihren Pass vorweisen – den EU Heimtierausweis. Innerhalb der EU gibt es eine allgemein geltende Bestimmung über die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen), die seit dem 01.01.2004 gültig ist, zudem hat aber fast jedes Land seine eigenen Einreisebestimmungen.
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Hundehaftpflicht inkl. Mietschäden nur 39,80 Euro

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